Jugendschutz in der EMPORE Buchholz
Wir möchten, dass Kinder und Jugendliche bei uns sicher und unbeschwert Kultur erleben können. Daher gelten für den Besuch unserer Veranstaltungen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie ergänzende Alters- und Einlassregeln der EMPORE Buchholz.
- Unter 14 Jahren: Einlass grundsätzlich nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten (JuSchG §1,Abs 1 Nr.4) oder personensorgeberechtigten (JuSchG §1,Abs 1 Nr.3) Person.
- Bei ausgewiesenen Kinder- und Familien-Veranstaltungen ist der Besuch für Kinder ab 10 Jahren auch ohne Begleitung möglich. Kinder unter 10 Jahren müssen grundsätzlich begleitet werden.
- Ab 14 Jahren: Veranstaltungen können bis 22 Uhr ohne Begleitung besucht werden.
- Ab 16 Jahren: Veranstaltungen können bis 24 Uhr ohne Begleitung besucht werden.
- Abweichende Regelungen: Für einzelne Veranstaltungen, insbesondere Partys und Tanzveranstaltungen, können gesonderte Alters- und Begleitregelungen gelten. Beachten Sie die Hinweise in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Führen Sie zum Altersnachweis einen gültigen Ausweis mit Lichtbild mit.
Bitte beachten Sie: Die Aufsichtspflicht liegt zu jeder Zeit bei den Eltern oder der erziehungsbeauftragten Person. Die EMPORE Buchholz übernimmt keine Aufsichtspflicht für Kinder oder Jugendliche, auch wenn sie allein oder in einer Gruppe an einer Veranstaltung teilnehmen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für einen sicheren Veranstaltungsablauf, kontrollieren den Einlass und unterstützen bei Bedarf – sie ersetzen jedoch nicht die Betreuung und Beaufsichtigung durch Sorge‑ oder Erziehungsberechtigte.
Weitere Fragen?
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Karten-Kasse Buchholz
Breite Straße 10
21244 Buchholz / Nordheide
Karten-Telefon: 04181 / 28 78 78
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